AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Peggy Lehmann Fotodesign

 

  1. der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGS´s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  2. Alle von mir gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von mir erstellten Fotografien bedarf jeweils meiner ausdrücklichen Genehmigung. Meine Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigen, falschplatzierten oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. Copyright-Aufdrucke auf meinen Foto´s dürfen nicht entfernt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Die elektronische Verknüpfung ist so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger oder Dateien zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger oder Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen dies nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  4. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung des Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Dies bedarf der schriftlichen Genehmigung.
  5. In Rechnung gestellte aber nicht bezahlte Bilder bleiben mein Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder die ich zur Auswahl und zur Ansicht übergebe, bleiben mein Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
  6. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist bei mir eingehen gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.
  7. Veränderungen meiner Foto´s durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
  8. Der Kunde hat das Recht, einen Aufnahmetermin zu kündigen. Kündigt er, so ist der Fotograf berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.
  9. Wartezeiten während der Ausführung des Auftrages, die nicht durch den Fotografen verschuldet sind, werden mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
  10. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
  11. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von mir angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei von mir oder von einem meiner Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
  12. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde meine Bildauffassung und – gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.
  13. Die Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrags. Ich bewahre die Negative/digitale Dateien ohne Gewähr auf. Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von mir mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Meine Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt. Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen und Bildern und CD´s erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  14. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setze ich voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
  15. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage/ den Erstbestellungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  16. Der Betriebssitz des Fotografen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort.
  17.  Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.
  18. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  19. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
  20. Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich dem Fotografen zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Fotografen übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.